Die kurze Antwort

Ein Steuerberater in Frankfurt kostet — abhängig vom Mandat — zwischen wenigen hundert Euro im Jahr (reine Einkommensteuer) und sechs- bis siebenstelligen Beträgen pro Projekt (komplexe Konzernsteuer-Reorganisation oder grenzüberschreitende Holding-Gestaltung). Die spannende Frage ist nicht der Preis, sondern: Welcher Berater löst Ihr konkretes Problem?

Wie Honorare zustande kommen

Für klassische Tätigkeiten gilt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) — sie regelt Gebühren für Buchführung, Lohn, Jahresabschluss, Steuererklärungen. Die StBVV arbeitet mit Gegenstandswerten und Zehntel-Sätzen — was klingt wie ein Lehrbuch und in der Praxis Spielraum lässt.

Für gestaltende Beratung (Holdingstruktur, Wegzug, Bewertung, Due Diligence) gibt es keine festen Sätze. Hier wird typischerweise nach Stunden, Pauschalen oder erfolgsabhängig vereinbart — wobei reine Erfolgshonorare im Steuerberatungsrecht eng beschränkt sind.

Realistische Größenordnungen

Privatperson, einfache Einkommensteuer

Etwa 200 bis 600 € pro Jahr für eine saubere Standard-ESt-Erklärung mit Werbungskosten, Sonderausgaben und üblichen Themen. Wer Mieteinkünfte, Kapitalvermögen, Auslandsbezug hat, liegt schnell bei 800 bis 1.500 €.

Geschäftsführer einer GmbH mit Beteiligungen

Persönliches ESt-Mandat 1.500 bis 4.000 € jährlich — je nach Vermögensstruktur, Vergütungsmix und internationalem Bezug. Wer Carried Interest, RSUs oder ausländische Beteiligungen hat, ist im oberen Bereich oder darüber.

Mittelständische GmbH (Vollmandat)

Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss, Steuererklärungen — typische Bandbreite zwischen 10.000 € und 60.000 € pro Jahr, je nach Belegmenge, Komplexität und Anzahl Tochtergesellschaften. Bei mittelgroßen Gesellschaften mit Pflichtprüfung kommt die WP-Komponente hinzu.

Holding-Gestaltung (Einmal-Projekt)

Eine saubere Holding-Strukturierung mit Konzept, Bewertung, Beurkundung und steuerlicher Begleitung liegt typischerweise zwischen 8.000 € und 30.000 € — bei mehreren Töchtern, Auslandsbezug oder komplexen Beteiligungsverhältnissen entsprechend mehr.

Wegzugsbesteuerung

Für Mandanten mit moderatem Anteilsbesitz typischerweise zwischen 5.000 € und 25.000 € — abhängig vom Bewertungsaufwand und der Komplexität der Strukturen. Bei großen Beteiligungen und Stundungsverfahren entsprechend höher.

Was den Preis treibt

  • Komplexität: Wie viele Gesellschaften, wie viele Länder, wie viele Sondersachverhalte?
  • Qualität Ihrer Unterlagen: Eine ordentlich geführte Buchhaltung halbiert den Aufwand jeder Folgearbeit.
  • Zeitdruck: Mandate „bis morgen” werden teurer — auch in einer Boutique.
  • Streit- und Verteidigungsanteil: Begleitung in BP oder Einspruchsverfahren ist zeitintensiv.
  • Seniorität der Berater: Wer einen Partner braucht, zahlt mehr als für einen Junior — was bei Gestaltungsmandaten meistens richtig investiert ist.

Warum „kostenlose Erstberatung” das falsche Signal ist

Wer ernsthafte Steuergestaltung sucht, sucht keinen Rabatt — sondern eine belastbare Einschätzung.

„Kostenlose Erstberatung” funktioniert in zwei Konstellationen: bei einfachen Standardmandaten (wo der Berater sich später über das Pauschalhonorar refinanziert) oder als Marketinghaken. Für komplexe Mandate ist sie ein Warnsignal: Wenn die erste Stunde nichts kostet, kostet die zweite oft zu viel — oder die Substanz fehlt.

Wir berechnen das Erstgespräch nicht — aber wir verkaufen es auch nicht als Akquisitions-Hook. Es dient der gegenseitigen Einordnung. Wenn wir nicht passen, sagen wir das. Wenn ja, kommunizieren wir das Honorar vor Mandatsannahme.

Wann sich der Steuerberater rechnet

Eine Faustregel: Wer für 5.000 € Beratung 50.000 € Steuern spart, hat keinen Berater gekauft — sondern einen ziemlich charmanten Zinseszinseffekt. Bei gestaltenden Mandaten ist das Verhältnis häufig noch besser. Bei reinen Pflicht-Mandaten liegt es im einstelligen Bereich.

Die entscheidende Frage ist nicht „Was kostet der Berater?”, sondern „Was kostet es, ohne diesen Berater zu arbeiten?” — und für viele Konstellationen in Frankfurt ist die Antwort: erheblich.

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