Bestandshalter
Vermietung im Privatvermögen vs. GmbH, erweiterte Kürzung, Übertragung ohne Grunderwerbsteuer — siehe Immobilien-GmbH.
Vom Privatvermieter mit 3 Objekten bis zur Family-Property-Holding mit 200 Wohnungen — wir beraten Immobilieneigentümer am Finanzplatz Frankfurt zu Bestandsstrukturierung, Übertragung, Bauträgersteuer und Nachfolge. Mit dem Fokus auf Gestaltung statt nur Erklärungsabwicklung.
Vermietung im Privatvermögen vs. GmbH, erweiterte Kürzung, Übertragung ohne Grunderwerbsteuer — siehe Immobilien-GmbH.
Gewerblicher Grundstückshandel, Projekt-GmbHs, Holding-Strukturen, Liquiditätssteuerung.
Schenkung an Kinder, Nießbrauchsmodelle, Strukturierung des Bestands für die nächste Generation.
Größere Bestände, Beteiligungen an Immobilienprojekten, Reporting an Familiengesellschafter.
Veräußerung nach Spekulationsfrist, Behandlung des Veräußerungsgewinns in GmbH oder PV, Re-Investitionsstrategie.
Sonderabschreibungen, Denkmal-AfA, KfW-Förderung — steuerliche Optimierung der Investition.
Bestand im PV oder GmbH, Holding-Struktur, Familien-Pool, Stiftung — angepasst an Volumen und Plan.
Schenkung, Erbfolge, Nießbrauch, Übertragung ohne Grunderwerbsteuer.
Buchhaltung der Immobilien-GmbH, Jahresabschluss, Erklärungen für Privat-Bestand und Gesellschaften.
Projekt-Controlling, Teilgewinnrealisierung, Bilanzierung halbfertiger Bauten, Umsatzsteuerthemen.
Insbesondere Veräußerungssteuer und gewerblicher Grundstückshandel sind klassische BP-Themen.
Bewertung von Immobiliengesellschaften für Schenkung, Erbe oder Auseinandersetzung — siehe Unternehmensbewertung.
Die berühmte Drei-Objekt-Grenze: Wer innerhalb von rund fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert, gilt häufig als gewerblicher Grundstückshändler — mit Folge: Gewerbesteuer, keine Spekulationsfrist, keine privaten Veräußerungsgewinne. Die Grenze ist kein Freibrief, sondern eine Indizregel — entscheidend ist immer der Gesamtcharakter.
Faustregel: ab Mieteinnahmen über etwa 50.000 € jährlich oder ab Bestandsaufbau über mehrere Jahre. Detailliert siehe unsere Seite zur Immobilien-GmbH — dort auch zur Übertragung ohne Grunderwerbsteuer über den Personengesellschafts-Umweg.
Übertragungen zwischen Eltern und Kindern sind nach § 3 Nr. 6 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Bei Übertragung an Geschwister oder weitere Verwandte greift die Befreiung nicht. Bei Schenkung kommt die Schenkungsteuer ins Spiel — Freibetrag 400.000 € pro Kind und Elternteil, alle 10 Jahre erneut.
Bringen Sie Ihren Bestand und Ihre Pläne mit. Wir ordnen ein, wo der größte Hebel liegt.
Erstgespräch vereinbaren oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36