Häufige Fragen zur Holdingstruktur.
Wann lohnt sich eine Holding wirklich?
Wirtschaftlich interessant wird eine Holding meistens, sobald aus der operativen Gesellschaft regelmäßig Gewinne entnommen oder perspektivisch Anteile veräußert werden sollen. Werden Gewinne auf Ebene der Holding behalten, fallen auf Dividenden aus der Tochter nur rund 1,5 % effektive Belastung (95 % steuerfrei nach § 8b Abs. 1, 5 KStG plus Gewerbesteuer auf 5 %). Bei einer späteren Veräußerung der Tochteranteile gilt dasselbe — was im Privatvermögen eine Belastung von rund 26,4 % auslösen würde, sind in der Holding etwa 1,5 %.
Welche Rechtsform ist für eine Holding sinnvoll?
In der Regel eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). GmbH & Co. KG-Holdings sind seltener, aber bei Familienkonstellationen mit gewollter Einkünftezurechnung nach EStG eine Option. Wir wählen die Rechtsform nicht nach Standardrezept, sondern nach Ihrer konkreten Zielsetzung — Liquiditätsentnahme, Nachfolge, Exit, Beteiligungsverwaltung.
Können wir eine bestehende GmbH nachträglich in eine Holding-Struktur überführen?
Ja, über einen Anteilstausch nach § 21 UmwStG. Die Gesellschafter bringen ihre Anteile an der operativen GmbH in eine neu gegründete Holding ein. Das geht unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral, löst also keine Aufdeckung stiller Reserven aus. Wichtig ist die siebenjährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG: Wird die operative Tochter innerhalb dieses Zeitraums veräußert, wird der Anteilstausch rückwirkend steuerpflichtig.
Wie lange dauert die Errichtung einer Holding?
Eine neu gegründete Holding-GmbH ist innerhalb von 3 bis 6 Wochen handlungsfähig — von der Beurkundung über die Eintragung im Handelsregister bis zur Steuernummer. Ein Anteilstausch nach § 21 UmwStG dauert in der Regel 6 bis 10 Wochen, abhängig vom Beurkundungstermin und der Klärung etwaiger Bewertungsfragen.
Welche typischen Fehler sollten wir vermeiden?
Drei Klassiker: erstens vergessene Sperrfristen (§ 22 UmwStG nach Anteilstausch, § 6 GrEStG bei Immobilien-Einbringung). Zweitens fehlende Dokumentation der Veranlassung (warum genau dieser Aufbau, welcher wirtschaftliche Grund). Drittens vermögensverwaltende Holdings, die ungewollt gewerblich infiziert werden — etwa durch eine aktive Beteiligungssteuerung jenseits des bloßen Haltens.
Garantieren Sie eine bestimmte Steuerersparnis?
Nein. Wir garantieren eine belastbare Einordnung, eine durchdachte Struktur und Transparenz über Wirkung, Risiken und Grenzen jeder Gestaltung. Wer Steuerersparnis garantiert, kennt entweder Ihre Situation nicht oder das Steuerrecht.