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Steuergestaltung · Frankfurt

Holding gründen in Frankfurt am Main.

Eine Holding ist eines der wirksamsten Strukturwerkzeuge des deutschen Steuerrechts — vorausgesetzt, sie wird mit Zielsetzung aufgesetzt und nicht aus Lehrbuch-Reflex. Wir bauen Holdingstrukturen für Unternehmer, die Beteiligungen halten, entkoppeln, perspektivisch veräußern oder Liquidität auf Konzernebene parken wollen — am Finanzplatz Frankfurt, mit Doppelqualifikation StB + WP.

Holding-Beratung anfragen Für wen lohnt sich das? Vorprüfung innerhalb einer Woche.

Für wen eine Holding relevant ist.

Nicht jede GmbH braucht eine Holding. Aber für einige Konstellationen ist sie der Unterschied zwischen erheblicher Steuerlast und einer Struktur, die Werte erhält:

Geschäftsführer mit Exit-Horizont

Wer die operative Gesellschaft in den nächsten 5–10 Jahren ganz oder teilweise veräußern möchte, profitiert von § 8b KStG: Veräußerungsgewinne sind auf Holding-Ebene zu rund 95 % steuerfrei — statt rund 26,4 % im Privatvermögen.

Mehrere Beteiligungen

Sobald zwei oder mehr operative Gesellschaften gehalten werden, schafft die Holding rechtliche Entkopplung, einfacheres Cash-Management und eine vorhersagbare Struktur für Investoren oder Banken.

Liquiditätsparker

Wer Gewinne nicht jährlich auf Privatkonten ausschütten will, sondern in der Struktur reinvestieren möchte, baut auf Holding-Ebene eine Investitionsbasis — bei minimaler laufender Steuerlast.

Was wir konkret übernehmen.

Von der ersten Struktur-Idee bis zur eingetragenen, steuerlich saubereren Holding — als ein Mandat, nicht als sieben Einzelaufträge.

Struktur-Design

Welche Rechtsform, welche Beteiligungsquote, welche Gesellschafterstellung — abgeleitet aus Ihren Zielen für Liquidität, Nachfolge und Exit.

Gründung & Einbringung

Neu-Gründung der Holding oder Anteilstausch nach § 21 UmwStG. Beurkundung beim Notar, Anmeldung beim Handelsregister, Eröffnungsbilanz, Steuernummer.

Vertragswerk

Gesellschaftsverträge, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bei Organschaft, Geschäftsführerverträge, Pool- oder Konsortialverträge bei mehreren Gesellschaftern.

Laufende Begleitung

Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen für Holding und Töchter, Begleitung von Beteiligungs-Bewegungen, Reporting.

Steuerliche Optimierung

Organschaft prüfen, gewerbliche vs. vermögensverwaltende Ausgestaltung, Dividendenstrategie, gezielte Ausschüttungen vs. Thesaurierung.

Exit-Vorbereitung

Wenn die Veräußerung näher rückt: Bewertungsfragen, Due-Diligence-Vorbereitung, Verhandlung mit Käufer-Beratern, Begleitung bis Closing.

Ablauf der Zusammenarbeit.

Vier Schritte, die typischerweise 6 bis 12 Wochen umfassen — je nach Komplexität der Ausgangsstruktur.

Analyse Ist-Zustand

Aktuelle Gesellschafterstruktur, stille Reserven, geplante Bewegungen, Bewertungsfragen. Aus dieser Analyse entsteht die Struktur-Empfehlung.

Strukturkonzept & Steuermodell

Wir legen konkret dar: Welche Rechtsform, welche Einbringung, welche steuerlichen Wirkungen, welche Sperrfristen, welche Risiken.

Umsetzung

Notarielle Beurkundung, Handelsregister-Anmeldungen, Eröffnungsbilanz, Anpassung der Steuernummern, Anzeigen ans Finanzamt.

Laufende Begleitung

Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen — und einmal jährlich die Frage: Passt die Struktur noch zu Ihren Zielen?

Welche Unterlagen wir brauchen.

Eine kompakte Liste, mit der das Erstgespräch tatsächlich produktiv wird.

  • Aktuelle Handelsregister-Auszüge aller betroffenen Gesellschaften
  • Gesellschaftsverträge inklusive aller Änderungen
  • Gesellschafterlisten
  • Bilanzen und Steuererklärungen der letzten drei Jahre
  • Übersicht über stille Reserven (insbesondere Immobilien, Beteiligungen)
  • Vorhandene Beteiligungsverträge und Konsortialvereinbarungen
  • Geplante Beteiligungs-Bewegungen oder Exit-Pläne
  • Aktuelle steuerliche Bescheide
  • Bei Familienkonstellationen: bestehende Erb- oder Schenkungsplanungen
  • Bei Auslandsbezug: Übersicht ausländischer Beteiligungen

Typische Stolperfallen.

Die Fehler, die wir am häufigsten in nachträglichen Mandaten korrigieren müssen.

Sperrfrist § 22 UmwStG übersehen

Nach einem steuerneutralen Anteilstausch greift eine siebenjährige Sperrfrist. Wird die Tochter vorher veräußert, wird die Einbringung rückwirkend steuerpflichtig — mit erheblicher Belastung. Wer die Frist nicht kennt, plant unbewusst gegen sie.

Gewerbliche Infektion vermögensverwaltender Holdings

Eine reine Beteiligungsholding kann durch zu aktive Steuerung der Töchter ungewollt gewerblich werden — mit Folge: Gewerbesteuer auf der Holding und Verlust steuerlicher Begünstigungen.

Fehlende Veranlassungsdokumentation

Das Finanzamt fragt im Zweifel: Warum wurde diese Struktur gewählt? Wer keine wirtschaftliche Veranlassung dokumentieren kann, riskiert die Einordnung als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO).

Ergebnisabführung ohne Organschaft

Wird ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nicht über fünf Jahre tatsächlich gelebt, scheitert die Organschaft rückwirkend — mit erheblichen Nachzahlungen für die betroffenen Jahre.

Warum Holdingberatung bei uns.

Drei Punkte, die uns von der reinen Mandatsverwaltung unterscheiden:

Strukturdenken statt Formularabwicklung

Wir bauen Strukturen, die zu Ihren wirtschaftlichen Zielen passen — nicht zur bequemsten Standardlösung. Das ist mehr Aufwand am Anfang und weniger Aufwand in der Lebensdauer der Struktur.

StB + WP aus einer Hand

Bewertungsfragen, Pflichtprüfung bei mittelgroßen Holdings, Reporting an Investoren — bei uns aus einer Hand statt zwei Schnittstellen, die sich abstimmen müssen.

Verantwortung statt Disclaimer

Wir vertreten unsere Gestaltungen gegenüber dem Finanzamt und in der Betriebsprüfung. Was wir empfehlen, würden wir auch unter Eid verteidigen.

Häufige Fragen zur Holdingstruktur.

Wann lohnt sich eine Holding wirklich?

Wirtschaftlich interessant wird eine Holding meistens, sobald aus der operativen Gesellschaft regelmäßig Gewinne entnommen oder perspektivisch Anteile veräußert werden sollen. Werden Gewinne auf Ebene der Holding behalten, fallen auf Dividenden aus der Tochter nur rund 1,5 % effektive Belastung (95 % steuerfrei nach § 8b Abs. 1, 5 KStG plus Gewerbesteuer auf 5 %). Bei einer späteren Veräußerung der Tochteranteile gilt dasselbe — was im Privatvermögen eine Belastung von rund 26,4 % auslösen würde, sind in der Holding etwa 1,5 %.

Welche Rechtsform ist für eine Holding sinnvoll?

In der Regel eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). GmbH & Co. KG-Holdings sind seltener, aber bei Familienkonstellationen mit gewollter Einkünftezurechnung nach EStG eine Option. Wir wählen die Rechtsform nicht nach Standardrezept, sondern nach Ihrer konkreten Zielsetzung — Liquiditätsentnahme, Nachfolge, Exit, Beteiligungsverwaltung.

Können wir eine bestehende GmbH nachträglich in eine Holding-Struktur überführen?

Ja, über einen Anteilstausch nach § 21 UmwStG. Die Gesellschafter bringen ihre Anteile an der operativen GmbH in eine neu gegründete Holding ein. Das geht unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral, löst also keine Aufdeckung stiller Reserven aus. Wichtig ist die siebenjährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG: Wird die operative Tochter innerhalb dieses Zeitraums veräußert, wird der Anteilstausch rückwirkend steuerpflichtig.

Wie lange dauert die Errichtung einer Holding?

Eine neu gegründete Holding-GmbH ist innerhalb von 3 bis 6 Wochen handlungsfähig — von der Beurkundung über die Eintragung im Handelsregister bis zur Steuernummer. Ein Anteilstausch nach § 21 UmwStG dauert in der Regel 6 bis 10 Wochen, abhängig vom Beurkundungstermin und der Klärung etwaiger Bewertungsfragen.

Welche typischen Fehler sollten wir vermeiden?

Drei Klassiker: erstens vergessene Sperrfristen (§ 22 UmwStG nach Anteilstausch, § 6 GrEStG bei Immobilien-Einbringung). Zweitens fehlende Dokumentation der Veranlassung (warum genau dieser Aufbau, welcher wirtschaftliche Grund). Drittens vermögensverwaltende Holdings, die ungewollt gewerblich infiziert werden — etwa durch eine aktive Beteiligungssteuerung jenseits des bloßen Haltens.

Garantieren Sie eine bestimmte Steuerersparnis?

Nein. Wir garantieren eine belastbare Einordnung, eine durchdachte Struktur und Transparenz über Wirkung, Risiken und Grenzen jeder Gestaltung. Wer Steuerersparnis garantiert, kennt entweder Ihre Situation nicht oder das Steuerrecht.

Erstgespräch zur Holdingstruktur.

30–45 Minuten Erstgespräch. Wir hören uns Ihre Ausgangslage an, ordnen ein und sagen klar, ob und wie sich eine Holding für Sie rechnet.

Erstgespräch vereinbaren oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36