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Zimmermann & PartnerSteuerberater · Wirtschaftsprüfer · FrankfurtErstgespräch vereinbaren
Übertragung · Frankfurt

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Frankfurt planen.

Vermögensübergänge sind keine Frage des „falls” — sondern des „wann und wie”. Wer früh plant, nutzt Freibeträge, Verschonungsabschlag bei Betriebsvermögen und Bewertungsspielräume. Wer spät plant, zahlt. Wir begleiten Vermögensübergänge in Frankfurter Unternehmerfamilien — strukturiert, generationenübergreifend, juristisch und steuerlich abgestimmt mit Notar und Anwalt.

Erstgespräch vereinbaren Was wir übernehmen Rückruf am selben Werktag.

Typische Anlässe.

Vier Konstellationen, in denen unsere Beratung den Unterschied macht.

Vorweggenommene Erbfolge

Schenkung zu Lebzeiten — alle zehn Jahre erneuter Freibetrag, kontrollierte Übertragung, Vermeidung von Streit nach dem Erbfall.

Unternehmensnachfolge

Übergabe operativer Gesellschaften an die nächste Generation, Verschonungsabschlag nach §§ 13a, 13b ErbStG bis zu 85 % oder 100 %.

Immobilienübertragung

Bewertung, Nießbrauchsmodelle, Schenkung an Kinder mit Vorbehalt der Nutzung.

Akuter Erbfall

Erbschaftsteuererklärung, Bewertung, Antrag auf Stundung, ggf. Ausschlagung. Wir handeln schnell, wenn Fristen drücken.

Was wir konkret übernehmen.

Ein Übertragungs-Mandat ist selten ein einzelner Akt — meistens ist es ein über Jahre laufender Plan.

Bestandsaufnahme

Vermögensübersicht, Familienkonstellation, Pflichtteilsfragen, bestehende Verträge und Verfügungen.

Strategie & Zeitplan

Schenkungen, Erbverträge, Pool-Vereinbarungen — gestaffelt über mehrere Veranlagungszeiträume, Nutzung wiederkehrender Freibeträge.

Bewertung

Anteilsbewertung nach Ertragswertverfahren, vereinfachtes Ertragswertverfahren, Immobilienbewertung — methodisch belastbar.

Verschonungsabschlag prüfen

Voraussetzungen § 13a/13b ErbStG, Behaltensfrist, Lohnsumme, Bedarfsbewertung.

Umsetzung

Schenkungsverträge, Erbschaftsteuererklärungen, Antrag auf Stundung, Optionsverschonung.

Koordination

Mit Notar, Familienanwalt, Vermögensverwaltern und gegebenenfalls Auslandsberatern.

Ablauf einer Übertragungsplanung.

Erstgespräch

Familienkonstellation, Vermögensstruktur, Zielbild. Diskret, vertraulich.

Strategie

Stufenplan über mehrere Jahre, Modellrechnung, Bewertung, Risiken.

Umsetzung

Beurkundungen, Verträge, Erklärungen, Anmeldungen beim Finanzamt.

Nachsorge

Begleitung der Behaltensfrist, Lohnsummenüberwachung, künftige Übertragungen.

Typische Stolperfallen.

Verschonungsabschlag verlieren

Wer die Behaltensfrist von fünf (Regelverschonung) oder sieben Jahren (Optionsverschonung) nicht einhält, verliert den Abschlag rückwirkend — mit erheblicher Nachzahlung.

Schenkung ohne Nießbrauch

Gesellschafteranteile übertragen, aber Stimmrecht behalten — geht nur über sauberen Nießbrauch- oder Stimmbindungsvertrag. Sonst Verlust steuerlicher Wirkung.

Falsche Bewertungsmethode

Vereinfachtes Ertragswertverfahren ist oft zu hoch — eine echte Bewertung lohnt sich häufig. Spart fünf- bis sechsstellige Beträge.

Pflichtteilsansprüche ignoriert

Schenkungen können Pflichtteilsansprüche auslösen oder verstärken. Familien-Governance gehört zur Steuergestaltung.

Häufige Fragen.

Wie hoch sind die Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft?

Ehepartner: 500.000 €. Kinder: 400.000 € pro Elternteil. Enkelkinder: 200.000 €. Geschwister, Eltern: 20.000 € (bei Erbschaft 100.000 €). Freibeträge sind alle zehn Jahre erneut nutzbar — gestaffelte Übertragungen über mehrere Jahrzehnte können die Steuerlast erheblich senken.

Was ist der Verschonungsabschlag?

Bei Übertragung von Betriebsvermögen (operative Gesellschaften, Personengesellschaften) gewährt das ErbStG einen Verschonungsabschlag von 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Optionsverschonung). Voraussetzungen: Behaltensfrist von 5 bzw. 7 Jahren, Einhaltung der Lohnsumme, kein zu hoher Anteil an Verwaltungsvermögen. Bei größerem Vermögen greift das sogenannte Bedarfsbewertungsverfahren.

Wann ist ein Nießbrauch sinnvoll?

Wenn Substanz übertragen, Erträge oder Stimmrechte aber behalten werden sollen — typisch bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen an die nächste Generation, während der Schenker noch operativ tätig ist. Steuerlich reduziert der Nießbrauch den Schenkungswert, das spart Schenkungsteuer.

Wie schnell muss eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden?

Das Finanzamt fordert in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Erbfall zur Abgabe auf, die eigentliche Frist beträgt dann drei weitere Monate — kann auf Antrag verlängert werden. Bei größerem Vermögen oder Bewertungsfragen lohnt es sich, Fristverlängerung zu beantragen und sorgfältig vorzubereiten.

Vertrauliches Gespräch zur Vermögensübertragung.

Wir sprechen Familien- und Vermögensfragen mit Diskretion. Im Erstgespräch klären wir den Status quo und skizzieren einen Stufenplan.

Erstgespräch vereinbaren oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36