Frankfurter Westend · Am Finanzplatz +49 211 238 551 36 · Mo–Fr 09:00–17:00
Zimmermann & PartnerSteuerberater · Wirtschaftsprüfer · FrankfurtErstgespräch vereinbaren
Frankfurter Westend · Am Finanzplatz

Wirtschafts­prüfer in Frankfurt am Main.

Wir prüfen Jahres- und Konzernabschlüsse von mittelständischen Unternehmen, Familiengesellschaften und Beteiligungsstrukturen am Finanzplatz Frankfurt — als Prüfungs­boutique mit festem, seniorem Ansprechpartner. Kein Junior-Heer, keine Standard-Pipeline. Stattdessen: ein Prüfer, der Ihr Geschäftsmodell versteht und Sie über Jahre hinweg begleitet.

Prüfungstermin abstimmen Was wir prüfen Verbindliches Honorarangebot nach Vorprüfung.
Wirtschaftsprüferkammer Steuerberaterkammer Düsseldorf HGB & IFRS Deutsch & Englisch DATEV · digitale Datenräume

Für wen die Wirtschaftsprüfung relevant ist.

Eine Prüfung ist nicht nur Pflichtübung — sie ist Liquiditätssignal an Banken, Vertrauensanker für Investoren und ein Frühwarnsystem für Geschäftsführung und Beirat. Wir arbeiten typischerweise mit drei Mandantenbildern:

Pflichtprüfung

Mittelgroße & große Kapitalgesellschaften

GmbHs und AGs, die nach § 316 HGB zur Prüfung verpflichtet sind, weil sie zwei der drei Schwellenwerte des § 267 HGB überschreiten — und einen Prüfer suchen, der die Pflicht ernst nimmt, ohne den Apparat einer Big-Four-Gesellschaft mitzubezahlen.

Freiwillige Prüfung

Familienunternehmen & Beiräte

Gesellschafter, Beiräte und Banken wollen Verlässlichkeit auf den Zahlen. Eine freiwillige Jahresabschlussprüfung schafft genau diese Verlässlichkeit — auch unterhalb der gesetzlichen Pflicht.

Konzern & Beteiligungen

Holding- und Beteiligungsgesellschaften

Konzernabschlussprüfung nach HGB oder IFRS, Konsolidierung mehrerer Tochtergesellschaften, Reporting an Investoren und Beteiligungsmanager — am Finanzplatz Standard, nicht Ausnahme.

Boutique-Prüfung statt Big-Four-Apparat.

Big Four ist für globale Konzerne mit Tausenden Tochtergesellschaften gebaut — nicht für ein mittelständisches Familienunternehmen mit drei Standorten. Wer das verwechselt, zahlt für Komplexität, die er nicht braucht. Wir positionieren uns ehrlich:

Big-Four-Prüfung

  • Hauptansprechpartner wechselt regelmäßig
  • Prüfungsteam überwiegend Juniors
  • Standardisierte Prozess-Pipeline
  • Sehr hohe Honorare, oft > 100.000 €
  • Sinnvoll bei Konzernen, Börsennotierung, internationaler Komplexität

Unsere Boutique-Prüfung

  • Ein fester, seniorer Prüfer über Jahre hinweg
  • Kleines, erfahrenes Prüfungsteam vor Ort
  • Maßgeschneiderter Prüfungsansatz statt Pipeline
  • Planbare, mittelstandsgerechte Honorare
  • Sinnvoll für KMU, Familienunternehmen, mittelständische Holdings

Welche Prüfungsleistungen wir anbieten.

Ein klar definiertes Spektrum — keine Themen, in denen wir uns selbst überschätzen.

§ 316 HGB

Jahresabschlussprüfung (Pflicht)

Prüfung des Einzelabschlusses nach HGB für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Bestätigungsvermerk, Prüfungsbericht, Erörterung mit Geschäftsführung und Beirat.

freiwillig

Freiwillige Jahresabschlussprüfung

Für kleine Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Familienbetriebe. Häufig Voraussetzung für Kreditverlängerungen, Beiratsentscheidungen oder Investorengespräche.

§ 290 HGB / IFRS

Konzernabschlussprüfung

Konsolidierung mehrerer Gesellschaften, Konzern­abschlussprüfung nach HGB oder IFRS, Koordination mit Tochterprüfern im In- und Ausland.

Sonderfälle

Sonderprüfungen

Veranlasste Prüfungen nach § 142 AktG, Unterschlagungs- und Veruntreuungsprüfungen, Verwendungsnachweise — diskret und mit forensischer Methodik.

Transaktion

Due Diligence

Financial Due Diligence bei Unternehmenskäufen, -verkäufen und Investoreneinstiegen. Identifikation von Werthebeln, Risiken und Bewertungsfragen — vor dem Signing, nicht danach.

IDW S 1

Unternehmensbewertung

Bewertungen nach IDW S 1 für Nachfolge, Schenkung, gesellschaftsrechtliche Anlässe und Streitverfahren. Methodisch belastbar, vor Gericht verteidigbar.

prüfungsnah

Prüfungsnahe Beratung

Unterstützung beim Aufbau des internen Kontrollsystems, beim Übergang auf IFRS, bei der Vorbereitung auf die erste Pflichtprüfung — sauber getrennt von der eigentlichen Prüfungstätigkeit.

spezial

Stiftungs- und Vereinsprüfung

Prüfung von Stiftungsabschlüssen, Verwendungsnachweisen gegenüber Fördergebern, Mittelverwendung gemeinnütziger Körperschaften.

Ablauf einer Jahresabschlussprüfung.

Von der Auftragsannahme bis zum Bestätigungsvermerk — in fünf transparenten Schritten.

Auftragsannahme

Klärung der Unabhängigkeit, Auftragsschreiben, Honorarrahmen. Wir nehmen nur Mandate an, in denen wir prüferisch frei und kapazitativ planbar sind.

Prüfungsplanung

Risikoorientierter Prüfungsansatz, Wesentlichkeitsgrenzen, Prüfungsfelder. Wir besprechen das Vorgehen vor Ort mit Geschäftsführung und Buchhaltung.

Prüfungsdurchführung

Funktionsprüfungen, aussagebezogene Prüfungshandlungen, Stichproben. Wir arbeiten weitgehend digital — vor Ort dann, wenn es inhaltlich gebraucht wird.

Abschluss-Erörterung

Bevor Bericht und Vermerk fertig sind: Wir setzen uns mit Ihnen zusammen, sprechen Befunde durch, klären offene Punkte. Keine Überraschung im Bericht.

Bericht & Vermerk

Prüfungsbericht nach § 321 HGB, Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB, Schlussbesprechung mit Geschäftsführung und Beirat. Abschlussfeststellung und Hinterlegung im Unternehmens­register.

Vorbereitung & benötigte Unterlagen.

Je strukturierter Sie Unterlagen bereitstellen, desto effizienter die Prüfung — und desto schlanker das Honorar. Eine kompakte Checkliste:

  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) im Entwurf
  • Saldenliste und Hauptbuch zum Stichtag
  • Buchführungsdaten in DATEV oder vergleichbarem Format
  • Anlagespiegel, Rückstellungsspiegel, Entwicklung des Eigenkapitals
  • Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Prokuren
  • Kontosalden mit Bestätigungen der Banken
  • Forderungs- und Verbindlichkeitenanalyse
  • Vorratsbewertung mit Inventurprotokollen
  • Wesentliche Verträge (Miet-, Darlehens-, Leasingverträge)
  • Steuerbescheide der letzten drei Jahre
  • Lagebericht, soweit erforderlich
  • Beschreibung des internen Kontrollsystems
  • Vorperioden-Prüfungsbericht (bei Prüferwechsel)
  • Bei Konzernen: konsolidierte Tochterabschlüsse und Konsolidierungsmaßnahmen

Typische Risiken im Prüfungsprozess.

Wir kennen die Stolperfallen, an denen Prüfungen verzögern oder eskalieren. Frühzeitig adressiert, sind sie meistens beherrschbar.

Lückenhafte Buchhaltung

Fehlende Belege, unvollständige Abgrenzungen, offene Posten ohne Klärung — der größte Zeitfresser jeder Prüfung. Wir adressieren das vor Prüfungsbeginn, nicht mittendrin.

Bewertungsspielräume

Rückstellungen, Vorratsbewertung, Anteilsbewertung bei Beteiligungen — Bereiche mit Ermessensspielraum, die wir früh besprechen, damit es im Bericht keinen Dissens gibt.

Schwaches internes Kontrollsystem

Fehlende Funktionstrennung, ungesicherte Zahlungsfreigaben, keine Datensicherung — bei Pflichtprüfungen ein Berichtsthema, bei freiwilligen Prüfungen ein Beratungsanstoß.

Verspätete Unterlagenbereitstellung

Wenn Banksalden oder Inventurprotokolle erst kurz vor dem Bericht eintreffen, gerät der Zeitplan unter Druck. Wir vereinbaren Liefertermine verbindlich — und halten sie nach.

Going-Concern-Fragen

Bei Liquiditätsengpässen oder negativem Eigenkapital wird die Fortbestehensannahme zum zentralen Prüfungsthema. Diese Diskussion gehört nicht in den Bericht — sondern lange vorher in das Gespräch mit Geschäftsführung und Beirat.

Konzernprüfer-Reporting

Bei Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne kommen Reporting Packages mit Fristen, die im Tagesgeschäft schnell untergehen. Wir koordinieren mit dem Konzernprüfer und halten Fristen.

Erfahrung mit Mittelstand & Beteiligungsstrukturen.

Frankfurt ist der Finanzplatz — entsprechend prägen Beteiligungsverwaltungen, Family Offices und international verflochtene Mittelständler unsere Mandatsstruktur. Wir prüfen typischerweise:

Familienunternehmen

Operative GmbHs mit Gesellschafter-Geschäftsführer, oft mit gewachsenen Beteiligungsstrukturen und Generationenfragen im Hintergrund.

Holding-Strukturen

Vermögens- und Beteiligungsholdings mit mehreren operativen Tochter­gesellschaften — typisch nach Veräußerungsgewinnen oder Nachfolgegestaltungen.

Asset-Manager & PE-Beteiligungen

Portfoliogesellschaften von Private-Equity-Häusern, Bewertungen, KPI-Reporting an Investoren, gelegentlich Vorbereitung auf Exit-Prozesse.

Internationale Töchter

Deutsche GmbHs als Töchter ausländischer Konzerne, Reporting nach IFRS oder US-GAAP-Anpassungen, Abstimmung mit Konzern­prüfern im Ausland.

Häufige Fragen zur Wirtschaftsprüfung.

Die Fragen, die uns vor einem Prüfungsmandat am häufigsten gestellt werden.

Ab wann ist meine GmbH zur Jahresabschlussprüfung verpflichtet?

Eine Pflicht zur Abschlussprüfung besteht nach § 316 HGB für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Maßgeblich sind die Schwellenwerte des § 267 HGB: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Werden zwei der drei Schwellen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten, greift die Prüfungspflicht. Wir prüfen Ihre Größenklasse mit Ihnen gemeinsam — die Einordnung ist häufig weniger eindeutig, als sie wirkt.

Worin liegt der Unterschied zwischen einer Wirtschaftsprüfungs-Boutique und einer Big-Four-Gesellschaft?

In der Praxis bedeutet Big Four oft: viele Junior-Mitarbeiter, hohe Fluktuation im Prüfungsteam, standardisierte Abläufe. Eine Prüfungsboutique arbeitet mit einem festen, seniorem Ansprechpartner über Jahre hinweg. Für mittelständische Mandanten heißt das: weniger Erklärungs-Schleifen, mehr inhaltliche Auseinandersetzung, eine planbare Beziehung. Big Four ist für große, internationale Konzerne oft notwendig — für den Mittelstand selten der ideale Partner.

Wie lange dauert eine Jahresabschlussprüfung?

Vom Prüfungsauftrag bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks liegen typischerweise zwischen 6 und 14 Wochen — abhängig von Unternehmensgröße, Konzernstruktur, Vorarbeit der Buchhaltung und Verfügbarkeit der Unterlagen. Wir stimmen Meilensteine zu Beginn verbindlich ab und halten sie ein.

Können wir Sie als Wirtschaftsprüfer beauftragen, obwohl wir bereits einen Steuerberater haben?

Ja. Das ist sogar der Regelfall: Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung können von unterschiedlichen Kanzleien erbracht werden. Wir koordinieren mit Ihrem bestehenden Steuerberater, fordern die nötigen Unterlagen ab und arbeiten ohne politische Reibung. Wenn Sie StB und WP perspektivisch zusammenführen wollen, geht das ebenfalls — aber es ist keine Voraussetzung.

Können Sie auch nach IFRS prüfen?

Ja. Für Beteiligungs­gesellschaften, internationale Konzerntöchter und Reporting an angloamerikanische Investoren ist IFRS am Finanzplatz Frankfurt Standard. Wir prüfen sowohl HGB-Einzel- als auch IFRS-Konzernabschlüsse und koordinieren mit Konzernprüfern, wenn die Gesellschaft Teil eines größeren Verbunds ist.

Was kostet eine Jahresabschlussprüfung?

Wirtschaftsprüfungs-Honorare werden nicht nach Gebührenordnung, sondern nach Aufwand abgerechnet. Maßgeblich sind Unternehmensgröße, Komplexität, Anzahl der Tochtergesellschaften, Qualität der Buchhaltung und das vorhandene interne Kontrollsystem. Wir geben nach einer kurzen Vorprüfung ein verbindliches Honorarangebot ab — ohne versteckte Aufschläge im Verlauf der Prüfung.

Sie sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer — wie wahren Sie die Unabhängigkeit?

Die berufsrechtlichen Unabhängigkeits- und Inkompatibilitäts­regeln (§§ 319, 319a HGB, WPO) sind streng. Bei Pflichtprüfungen prüfen wir nicht in Mandaten, in denen wir gleichzeitig steuergestaltend tätig sind. Wir setzen die Trennung intern und vertraglich um und dokumentieren sie nachvollziehbar.

Prüfungstermin abstimmen.

Im Erstgespräch klären wir Größenklasse, Prüfungsanlass, Zeitplan und Honorarrahmen. Sie bekommen innerhalb einer Woche ein verbindliches Angebot — keine Schätzung, kein Aufschlag im Verlauf.

Erstgespräch vereinbaren oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36