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Zimmermann & PartnerSteuerberater · Wirtschaftsprüfer · FrankfurtErstgespräch vereinbaren
Branche · Digital Assets

Krypto-Steuerberatung in Frankfurt am Main.

Frankfurt ist Deutschlands Krypto-Hauptstadt — Sitz vieler regulierter Krypto-Verwahrer, Trading-Plattformen und institutioneller Akteure. Wir beraten Privatpersonen, Trader und Unternehmen zu steuerlichen Fragen rund um Token, Staking, DeFi-Erträge, NFTs, Mining und Krypto-bezogene Strukturen. Mit BMF-Schreiben-Stand, Praxis-Routine und keiner Angst vor komplexen Wallets.

Erstgespräch vereinbaren Themen im Detail Rückruf am selben Werktag.

Unsere Krypto-Themen.

Das BMF-Schreiben vom Februar 2022 (mit Ergänzungen) bildet die Linie — die Praxis ist trotzdem voller Einzelfragen.

Trading & Veräußerung

Spekulationsfrist nach § 23 EStG, FiFo-Methodik, Verlustverrechnung, Wallet-Trennung.

Staking & Lending

Einkünfte aus sonstigen Leistungen, Zuflusszeitpunkt, Bewertungsfragen — die Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre ist mittlerweile aufgehoben.

DeFi & Liquidity Provision

Liquidity-Pools, Yield Farming, Airdrops, Token-Swaps — steuerlich häufig Einzelfälle ohne klares BMF-Statement.

NFTs

Erstprägung, Sekundärhandel, Royalties — Einordnung als sonstige Leistung, Kapitalvermögen oder Gewerbe.

Mining

Gewerblicher Charakter, Abschreibung der Hardware, Stromkosten, Behandlung der erzielten Coins.

Unternehmens-Krypto

Krypto in der Bilanz, Bewertung nach HGB und IFRS, Steuerthemen bei Token-Treasury — relevant für Fintech, Krypto-Verwahrer, regulierte Häuser.

Was wir konkret übernehmen.

Steuererklärung mit Wallets

Auswertung mehrerer Wallets und Exchanges, FiFo-Methodik, Berücksichtigung von Forks/Airdrops, Dokumentation gegenüber Finanzamt.

Krypto-Tools-Integration

Verarbeitung von Reports aus CoinTracking, Accointing, Blockpit & Co — Plausibilisierung, Korrektur und Aufbereitung für die Erklärung.

Strukturberatung

Wann lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH für Krypto-Bestände? Wann eine Holding? Wie geht Übertragung an die nächste Generation?

Begleitung bei BP

Wenn das Finanzamt Wallet-Vollständigkeit oder Bewertung anzweifelt — Argumentation, Dokumentation, Verteidigung.

Beratung institutioneller Akteure

Krypto-Verwahrer, Trading-Plattformen, Token-Emittenten — Buchführung, Bilanzierung, Steuerthemen.

Häufige Fragen.

Ist Krypto-Veräußerung nach einem Jahr Haltefrist wirklich steuerfrei?

Bei privatem Halten und einer Haltefrist von mehr als einem Jahr ja — § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft). Die ursprünglich geplante Verlängerung auf 10 Jahre bei Staking/Lending wurde durch das BMF-Schreiben Februar 2022 (Klarstellung) zurückgenommen. Bei gewerblicher Tätigkeit oder Haltung in einer GmbH gilt die Steuerfreiheit nicht.

Wie behandelt das Finanzamt DeFi-Erträge?

Eindeutig ist wenig — das BMF arbeitet weiter an Klarstellungen. In der Praxis: Lending-Erträge und Liquidity-Pool-Gewinne sind in der Regel sonstige Einkünfte, Airdrops je nach Konstellation ebenfalls. Wir dokumentieren konservativ und transparent — was Streit reduziert.

Können Sie mit großen Wallets und vielen Trades umgehen?

Ja. Wir verarbeiten Reports aus den gängigen Krypto-Steuertools, plausibilisieren und korrigieren — und übernehmen die Aufbereitung für die deutsche Steuererklärung. Auch komplexe Wallet-Landschaften sind handhabbar.

Wann lohnt sich eine Krypto-GmbH?

Bei großen Beständen mit aktivem Trading oder bei institutionellen Setups. Eine GmbH hebt die Spekulationsfrist auf, ermöglicht aber Verlustverrechnung mit anderen GmbH-Erträgen, dauerhafte Verlustnutzung und Strukturierung. Die Entscheidung hängt von Volumen, Trading-Frequenz und Vermögensstruktur ab.

Erstgespräch zur Krypto-Steuer.

Bringen Sie Ihre Wallets, Reports und Fragen mit. Wir geben einen klaren ersten Eindruck.

Erstgespräch vereinbaren oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36