Selbstanzeige planen
Sie wissen, dass Erklärungen unvollständig sind, und wollen sich vor Entdeckung absichern. Eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO schützt vor Strafverfolgung — wenn sie korrekt formuliert ist.
Wenn die Steuerfahndung klingelt, der Prüfer eskaliert oder eine alte Sache plötzlich wieder hochkommt — dann zählt jede Stunde und jedes formulierte Wort. Wir begleiten Selbstanzeigen, Steuerstraftaten und Verfahren mit der Steuerfahndung diskret, schnell und mit einer klaren rechtlichen Linie. Häufig in Zusammenarbeit mit spezialisierten Strafverteidigern.
Vier Situationen, in denen Tempo und Sorgfalt entscheiden.
Sie wissen, dass Erklärungen unvollständig sind, und wollen sich vor Entdeckung absichern. Eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO schützt vor Strafverfolgung — wenn sie korrekt formuliert ist.
Die Betriebsprüfung deutet auf strafrechtliche Aspekte hin oder droht mit Verfahrensabgabe an die BuStra. Spätester Zeitpunkt für rechtliche Absicherung.
Durchsuchung, Beschlagnahme, Verhaftung — sofort schweigen, sofort anwaltliche Begleitung. Nichts unterschreiben, nichts erklären.
Ehemaliger Mitarbeiter, Ex-Partner, Konkurrent — die Liste der Auslöser ist lang. Wer einen Verdacht hat, hat noch Vorlauf.
Steuerstrafrecht ist Mischpraxis aus Steuer und Strafrecht. Wir verantworten die steuerliche Seite und koordinieren mit Strafverteidigern, wenn Anwaltszwang besteht.
Welche Sachverhalte, welche Jahre, welche Strafbarkeitsrisiken, welche Verjährungsfristen, welche Selbstanzeige-Möglichkeit.
Vollständige Berichtigung aller Steuerarten der letzten 10 Jahre, fristgerechte Nachzahlung, Schutz vor Strafverfolgung.
Vorbereitung auf Durchsuchungen, Aussagepflichten klären, Akteneinsicht, Verteidigungsstrategie.
Verständigung mit dem Prüfer, ggf. Tatsächliche Verständigung, Vermeidung der Abgabe an die BuStra.
Stellungnahmen, Berechnungen, Einigungsverhandlungen mit der BuStra, ggf. Strafbefehlsverfahren oder Einstellung gegen Auflage.
Wenn Anwaltszwang oder eine reine Strafverteidigung sinnvoll wird, koordinieren wir mit auf Steuerstrafrecht spezialisierten Anwaltskanzleien in Frankfurt.
Eine Selbstanzeige muss alle nicht verjährten Steuerarten und Jahre umfassen. Wer nur Teile angibt, riskiert die Unwirksamkeit der gesamten Selbstanzeige — mit voller Strafbarkeit.
Ist die Steuerfahndung bereits aktiv geworden oder eine Prüfungsanordnung bekanntgegeben, ist die Selbstanzeige meist gesperrt. Tempo entscheidet.
Wer bei der Steuerfahndung „klären” will, beschuldigt sich oft selbst. In der ersten Stunde gilt: schweigen, anrufen.
Selbstanzeige ohne fristgerechte Nachzahlung der Steuer plus Zinsen plus Zuschlag wird unwirksam. Der Liquiditätsplan ist Teil der Strategie.
Solange die Tat noch nicht entdeckt ist und keine Prüfungsanordnung, Einleitungsverfügung oder Ähnliches bekanntgegeben wurde. Die Sperrgründe sind in § 371 Abs. 2 AO geregelt und werden streng ausgelegt. Wer einen Anlass für eine Selbstanzeige sieht, sollte nicht warten.
Vollständige Berichtigung aller nicht verjährten Steuerarten und Jahre (mindestens die letzten zehn Jahre bei Steuerhinterziehung), exakte Bezifferung der Nachzahlung, fristgerechte Zahlung der Nachsteuer plus Zinsen plus Zuschlag. Eine unvollständige Selbstanzeige schützt nicht — sie liefert das Geständnis nach.
Maximal diskret. Mandatsannahme nach Sondierungsgespräch, keine Dokumente per ungesicherter E-Mail, persönlicher Termin oder verschlüsselter Datenraum. Wir sprechen nicht über Mandate — auch nicht im Branchenumfeld.
Bei reinen Selbstanzeigen meistens nicht. Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist oder Strafverfahren droht, ja — dann arbeiten wir mit auf Steuerstrafrecht spezialisierten Anwaltskanzleien zusammen. Die Empfehlung sprechen wir bei Mandatsannahme aus.
Bei akuten Eskalationen rufen Sie uns direkt an. Wir koordinieren innerhalb von 24 Stunden den nächsten Schritt — inkl. ggf. Strafverteidiger.
Vertrauliches Gespräch anfragen oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36