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Diskret · Frankfurt

Steuerstrafrecht und Selbstanzeige in Frankfurt.

Wenn die Steuerfahndung klingelt, der Prüfer eskaliert oder eine alte Sache plötzlich wieder hochkommt — dann zählt jede Stunde und jedes formulierte Wort. Wir begleiten Selbstanzeigen, Steuerstraftaten und Verfahren mit der Steuerfahndung diskret, schnell und mit einer klaren rechtlichen Linie. Häufig in Zusammenarbeit mit spezialisierten Strafverteidigern.

Vertrauliches Gespräch anfragen Wann handeln? 24-Stunden-Rückrufzusage bei Eskalation.

Wann Sie sofort handeln sollten.

Vier Situationen, in denen Tempo und Sorgfalt entscheiden.

Selbstanzeige planen

Sie wissen, dass Erklärungen unvollständig sind, und wollen sich vor Entdeckung absichern. Eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO schützt vor Strafverfolgung — wenn sie korrekt formuliert ist.

BP-Eskalation

Die Betriebsprüfung deutet auf strafrechtliche Aspekte hin oder droht mit Verfahrensabgabe an die BuStra. Spätester Zeitpunkt für rechtliche Absicherung.

Steuerfahndung steht vor der Tür

Durchsuchung, Beschlagnahme, Verhaftung — sofort schweigen, sofort anwaltliche Begleitung. Nichts unterschreiben, nichts erklären.

Anonyme Anzeige

Ehemaliger Mitarbeiter, Ex-Partner, Konkurrent — die Liste der Auslöser ist lang. Wer einen Verdacht hat, hat noch Vorlauf.

Was wir konkret übernehmen.

Steuerstrafrecht ist Mischpraxis aus Steuer und Strafrecht. Wir verantworten die steuerliche Seite und koordinieren mit Strafverteidigern, wenn Anwaltszwang besteht.

Vorprüfung der Lage

Welche Sachverhalte, welche Jahre, welche Strafbarkeitsrisiken, welche Verjährungsfristen, welche Selbstanzeige-Möglichkeit.

Selbstanzeige § 371 AO

Vollständige Berichtigung aller Steuerarten der letzten 10 Jahre, fristgerechte Nachzahlung, Schutz vor Strafverfolgung.

Begleitung der Steuerfahndung

Vorbereitung auf Durchsuchungen, Aussagepflichten klären, Akteneinsicht, Verteidigungsstrategie.

BP-Eskalation managen

Verständigung mit dem Prüfer, ggf. Tatsächliche Verständigung, Vermeidung der Abgabe an die BuStra.

Verfahrensvertretung

Stellungnahmen, Berechnungen, Einigungsverhandlungen mit der BuStra, ggf. Strafbefehlsverfahren oder Einstellung gegen Auflage.

Koordination mit Strafverteidiger

Wenn Anwaltszwang oder eine reine Strafverteidigung sinnvoll wird, koordinieren wir mit auf Steuerstrafrecht spezialisierten Anwaltskanzleien in Frankfurt.

Typische Fehler, die wir korrigieren.

Teil-Selbstanzeige

Eine Selbstanzeige muss alle nicht verjährten Steuerarten und Jahre umfassen. Wer nur Teile angibt, riskiert die Unwirksamkeit der gesamten Selbstanzeige — mit voller Strafbarkeit.

Selbstanzeige nach Bekanntgabe

Ist die Steuerfahndung bereits aktiv geworden oder eine Prüfungsanordnung bekanntgegeben, ist die Selbstanzeige meist gesperrt. Tempo entscheidet.

Aussagen ohne Verteidigung

Wer bei der Steuerfahndung „klären” will, beschuldigt sich oft selbst. In der ersten Stunde gilt: schweigen, anrufen.

Unsaubere Nachzahlung

Selbstanzeige ohne fristgerechte Nachzahlung der Steuer plus Zinsen plus Zuschlag wird unwirksam. Der Liquiditätsplan ist Teil der Strategie.

Häufige Fragen.

Wann ist eine Selbstanzeige noch möglich?

Solange die Tat noch nicht entdeckt ist und keine Prüfungsanordnung, Einleitungsverfügung oder Ähnliches bekanntgegeben wurde. Die Sperrgründe sind in § 371 Abs. 2 AO geregelt und werden streng ausgelegt. Wer einen Anlass für eine Selbstanzeige sieht, sollte nicht warten.

Was muss eine wirksame Selbstanzeige enthalten?

Vollständige Berichtigung aller nicht verjährten Steuerarten und Jahre (mindestens die letzten zehn Jahre bei Steuerhinterziehung), exakte Bezifferung der Nachzahlung, fristgerechte Zahlung der Nachsteuer plus Zinsen plus Zuschlag. Eine unvollständige Selbstanzeige schützt nicht — sie liefert das Geständnis nach.

Wie diskret läuft die Beratung?

Maximal diskret. Mandatsannahme nach Sondierungsgespräch, keine Dokumente per ungesicherter E-Mail, persönlicher Termin oder verschlüsselter Datenraum. Wir sprechen nicht über Mandate — auch nicht im Branchenumfeld.

Brauche ich zusätzlich einen Strafverteidiger?

Bei reinen Selbstanzeigen meistens nicht. Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist oder Strafverfahren droht, ja — dann arbeiten wir mit auf Steuerstrafrecht spezialisierten Anwaltskanzleien zusammen. Die Empfehlung sprechen wir bei Mandatsannahme aus.

Vertraulicher Erstkontakt — heute.

Bei akuten Eskalationen rufen Sie uns direkt an. Wir koordinieren innerhalb von 24 Stunden den nächsten Schritt — inkl. ggf. Strafverteidiger.

Vertrauliches Gespräch anfragen oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36