Kleine GmbH
≤ 7,5 Mio. € Bilanzsumme · ≤ 15 Mio. € Umsatz · ≤ 50 Mitarbeiter. Keine Pflichtprüfung — freiwillig möglich, oft Bank-/Beiratsanlass.
Eine Jahresabschlussprüfung ist mehr als Pflichterfüllung — sie ist Liquiditätssignal an Banken, Vertrauensanker für Beirat und Investoren und Frühwarnsystem für die Geschäftsführung. Wir prüfen mittelständische GmbHs, AGs und Familiengesellschaften mit festem, seniorem Prüfer — Pflichtprüfung nach § 316 HGB oder freiwillige Prüfung. Mittelstandsgerechte Honorare, keine Big-Four-Pipeline.
Eine GmbH ist nach § 316 HGB pflichtprüfungspflichtig, wenn sie als mittelgroß oder groß einzustufen ist. Maßgeblich sind die Schwellenwerte des § 267 HGB:
≤ 7,5 Mio. € Bilanzsumme · ≤ 15 Mio. € Umsatz · ≤ 50 Mitarbeiter. Keine Pflichtprüfung — freiwillig möglich, oft Bank-/Beiratsanlass.
> 7,5 Mio. € Bilanzsumme oder > 15 Mio. € Umsatz oder > 50 Mitarbeiter (zwei der drei Schwellen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen überschritten). Pflichtprüfung.
> 25 Mio. € Bilanzsumme oder > 50 Mio. € Umsatz oder > 250 Mitarbeiter. Pflichtprüfung plus erweiterte Berichtspflichten.
Eine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB umfasst Buchführung, Abschluss und — bei mittelgroßen und großen Gesellschaften — Lagebericht.
Funktionsprüfung des internen Kontrollsystems, Stichprobenprüfung der Buchungen, Vollständigkeit und Richtigkeit der Belege.
Bewertung der Aktiv- und Passivposten, Vollständigkeit der Schulden, Stichtagsabgrenzung, stille Reserven und stille Lasten.
Periodengerechte Zuordnung, Vollständigkeit der Aufwendungen und Erträge, ungewöhnliche Posten, Konsistenz mit Vorperiode.
Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB, Konsistenz mit Bilanz und GuV, klare Darstellung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Vereinbarkeit mit Abschluss, zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Risikoberichterstattung.
Schriftlicher Prüfungsbericht nach § 321 HGB, Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB, Schlussbesprechung mit Geschäftsführung und Beirat.
Von Auftragsannahme bis Bestätigungsvermerk vergehen typischerweise 6 bis 14 Wochen.
Klärung Unabhängigkeit, Auftragsschreiben, risikoorientierte Prüfungsplanung, Wesentlichkeitsgrenzen.
Funktionsprüfungen des IKS, Stichproben in Buchhaltung, Saldenbestätigungen einholen.
Aussagebezogene Prüfungshandlungen, Bewertungsprüfung, Inventurnachschau, Verträge und Vorgänge.
Erörterung mit Geschäftsführung, Prüfungsbericht, Bestätigungsvermerk, Schlussbesprechung.
Eine kompakte Checkliste — je strukturierter Sie vorbereiten, desto effizienter die Prüfung.
Die Themen, an denen Prüfungen am häufigsten eskalieren.
Bei Liquiditätsengpässen oder negativem Eigenkapital wird die Fortbestehensannahme zum zentralen Prüfungsthema. Diese Diskussion gehört in das Gespräch — nicht überraschend in den Bericht.
Rückstellungen, Vorratsbewertung, Beteiligungsbewertung. Wir besprechen Ermessensspielräume früh — nicht in der Schlussbesprechung.
Fehlende Funktionstrennung, ungesicherte Zahlungsfreigaben — bei Pflichtprüfungen ein Berichtsthema, bei freiwilligen Prüfungen ein Beratungsanstoß.
Wenn Banksalden oder Inventurprotokolle erst kurz vor Bericht eintreffen, gerät der Zeitplan unter Druck. Wir vereinbaren Lieferfristen verbindlich.
Wirtschaftsprüfungs-Honorare sind nicht in einer Gebührenordnung geregelt, sondern werden nach Aufwand kalkuliert. Maßgeblich sind Unternehmensgröße, Komplexität, Zahl der Tochtergesellschaften, Qualität der Buchhaltung und das vorhandene interne Kontrollsystem. Wir geben nach einer kurzen Vorprüfung ein verbindliches Angebot ab — keine Aufschläge im Verlauf.
Ja, sogar regelmäßig — bei großen Gesellschaften ist die externe Rotation gesetzlich vorgeschrieben (§ 318 Abs. 1a HGB). Der Wechsel ist organisatorisch unkompliziert: Wir koordinieren mit dem bisherigen Prüfer, holen den Vorperioden-Bericht ein und steigen ein. Spätestens drei Monate vor Geschäftsjahresende sollte die neue Wahl beschlossen sein.
Drei Anwendungen: erstens Kreditgespräche mit Banken — geprüfte Abschlüsse verbessern Konditionen oft messbar. Zweitens Beirats- oder Familiengesellschafter, die externe Verlässlichkeit auf den Zahlen wollen. Drittens Vorbereitung auf einen Investoreneinstieg oder eine spätere Pflichtprüfung — eine freiwillige Prüfung schafft Routine.
Bei einer kleinen, sauber buchgeführten GmbH 6 bis 8 Wochen. Bei mittelgroßen Gesellschaften mit Tochtergesellschaften 10 bis 14 Wochen. Bei der ersten Prüfung eines neuen Mandanten zusätzlich Vorlauf für die Beurteilung des internen Kontrollsystems.
Wir klären Größenklasse, Anlass und Zeitplan — und geben innerhalb einer Woche ein verbindliches Angebot.
Prüfungstermin abstimmen oder direkt anrufen: +49 211 238 551 36